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Das neue Förderprogramm „Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr/BMDV) richtet sich an alle Unternehmen, die auf ihrem Betriebsgelände nicht öffentlich-zugängliche Schnellladesäulen errichten möchten. Förderanträge können ab sofort gestellt werden.
28.09.2023

BMDV: Förderung von Schnellladeinfrastruktur in Unternehmen

Das neue Förderprogramm „Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr/BMDV) richtet sich an alle Unternehmen, die auf ihrem Betriebsgelände nicht öffentlich-zugängliche Schnellladesäulen errichten möchten. Förderanträge können ab sofort gestellt werden.

Das Wichtigste im Überblick

  • Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur mit einer Leistung von mindestens 50 kW
  • Errichtung auf ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen
  • Höhe der Förderung richtet sich nach der Ladeleistung und Größe des Unternehmens (siehe unten)
  • Nur ein Antrag pro Unternehmen möglich (bis 5 Mio. Euro Fördersumme, verbundene Unternehmen bis maximal 30 Mio. Euro)
  • Förderfähige Ausgaben sind u.a.: Schnellladeinfrastruktur und zugehörige technische Ausstattung (z.B. Stromspeicher), Netzanschluss

Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • Förderquote 40 Prozent
  • Bei einer Nennladeleistung am Ladepunkt zwischen 50 und 149 kW ist der Höchstbetrag für die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Ladepunkt 35.000 Euro bei einem maximalen Förderbetrag von 14.000 Euro pro Ladepunkt.
  • Bei einer Nennladeleistung am Ladepunkt von mehr als 150 kW ist der Höchstbetrag für die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Ladepunkt 75.000 Euro bei einem maximalen Förderbetrag von 30.000 Euro pro Ladepunkt.

Förderung für große Unternehmen

  • Förderquote 20 Prozent
  • Bei einer Nennladeleistung am Ladepunkt zwischen 50 und 149 kW ist der Höchstbetrag für die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Ladepunkt 35.000 Euro bei einem maximalen Förderbetrag von 7.000 Euro pro Ladepunkt.
  • Bei einer Nennladeleistung am Ladepunkt von mehr als 150 kW ist der Höchstbetrag für die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Ladepunkt 75.000 Euro bei einem maximalen Förderbetrag von 15.000 Euro pro Ladepunkt.

Weitere Informationen zu den Förderkriterien und der Antragstellung finden Sie unter Förderung Schnellladeinfrastruktur.

Gerne beraten wir Sie zu diesem oder anderen Förderprogrammen für Geschäftskunden: swu.de/foerdermittel

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