Rückerstattung der Energiesteuer

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können gemäß § 10 StromStG und § 55 EnergieStG beim zuständigen Hauptzollamt Strom- und Energiesteuerentlastungen beantragen. Dies gilt unter anderem für Energiemedien wie zum Beispiel Strom, Mineralöl, Erd- und Flüssiggase sowie Kohle. Die Anträge für die Rückerstattung müssen bis 31. Dezember 2009 gestellt sein. Nutzen Sie unsere energiesteuerrechtliche Hilfestellung: Unsere Berater stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Sie haben Fragen Rund um das Thema Energiesteuerrecht? Dann nehmen Sie Kontakt zu Herrn Barollo auf.

Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Energiesteuer

Henrik Barollo
Berater für Geschäftskunden
Tel.: 0731 / 1 66 - 26 30
Fax: 0731 / 1 66 - 26 59
 
Suche

Schriftgröße und Kontrast

A  -  A  -  A
hoher Kontrast    Standard-Farben

News und Angebote

Ab Januar 2012: EEG- und KWK-Umlage ändern sich
26. Januar 2012
NEU ab Januar 2012: Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung
26. Januar 2012
Neue Trinkwasserverordnung ab 1. November 2011
15. November 2011
Ab 6. Februar: Probebohrungen entlang der geplanten Straßenbahnlinie am Eselsberg und in der Wissenschaftsstadt
1. Februar 2012