Rückerstattung der Energiesteuer
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können gemäß § 10 StromStG und § 55 EnergieStG beim zuständigen Hauptzollamt Strom- und Energiesteuerentlastungen beantragen. Dies gilt unter anderem für Energiemedien wie zum Beispiel Strom, Mineralöl, Erd- und Flüssiggase sowie Kohle. Die Anträge für die Rückerstattung müssen bis 31. Dezember 2009 gestellt sein. Nutzen Sie unsere energiesteuerrechtliche Hilfestellung: Unsere Berater stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
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Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Energiesteuer
Henrik Barollo
Berater für Geschäftskunden
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Tel.: 0731 / 1 66 - 26 30
Fax: 0731 / 1 66 - 26 59
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