SWU Trinkwasser: Die Preise
Die SWU Energie GmbH stellt auf Grund der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980, sowie deren "Ergänzenden Bestimmungen", Wasser zu folgenden Tarifen zur Verfügung.
I. Zählertarif
Das Entgelt für das gelieferte Wasser setzt sich zusammen aus einem Wasserpreis für das abgenommene Wasser und einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen.
Preise gültig ab 01.01.2012
Stadtgebiet Ulm | EUR/m³ | EUR/Jahr |
Wasser | 1,75 | nach Zählergröße |
Stadtgebiet Neu-Ulm |
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Wasser | 1,75 | nach Zählergröße |
Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7%.
Diese Preise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
Zählergebühr
Der Grundpreis beträgt für | Nennleistung cbm/h | EUR/Jahr |
| bis 12 | 61,20 |
| bis 30 | 132,60 |
für Woltmannzähler |
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von 65 - 125 | 294,68 | |
| über 125 | 709,41 |
II. Berechnung nach Schätzung
Sollte die Meßeinrichtung versagen, so wird der Verbrauch gemäß 21 der AVBWasserV geschätzt.
III. Wasserabgabe für Reserve- und Zusatzversorgung
1. Bei Versorgung von Kunden mit Eigenwasserversorgungsanlagen wird für die Vorhaltung von Reserve- und Zusatzwasser neben dem unter I. genannten Preis ein zusätzlicher Bereitstellungspreis erhoben.
2. Reserve- und Zusatzversorgung liegt vor, wenn der Abnehmer anstelle von Eigenförderung auf Bezug übergehen kann und eine Vorhaltung ausdrücklich wünscht.
3. Die Vorhalteleistung und der zusätzliche Bereitstellungspreis werden vertraglich vereinbart.
IV. Wasserabgabe über Standrohrzähler
Die Berechnung der Wasserabgabe über Standrohrzähler erfolgt auf Grund einer besonderen Vereinbarung.
V. Wasserabgabe für Feuerlöschzwecke
Die Wasserabgabe aus öffentlichen Hydranten für Feuerlöschzwecke und Feuerlöschübungszwecke erfolgt kostenlos. Die entnommene Wassermenge ist der SWU Energie schriftlich mitzuteilen.
VI. Umsatzsteuer
Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7%. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
VII. Abrechnung
1. Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung, der Rechnungserteilung und der Zahlung sind in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sowie deren "Ergänzenden Bestimmungen" geregelt. Der Kunde erhält die AVBWasserV auf Wunsch kostenlos.
2. Der Wasserverbrauch der Kunden wird in der Regel einmal jährlich festgestellt und darüber eine Jahresrechnung erstellt. Die SWU Energie ist jedoch berechtigt in kürzeren Zeitabständen abzurechnen. Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde 11 in der Regel gleichbleibende Abschlagsbeträge. Die Fälligkeit der Ab- schlagsbeträge wird jedem Kunden auf der Jahresrechnung und auf der Vertrags- bzw. Abschlagsbestätigung angegeben.
3. Bei einem Abrechnungszeitraum, der kürzer oder länger als 365 Tage ist, wird der Grundpreis zeitanteilig ermäßigt bzw. erhöht in Rechnung gestellt.
VIII. Änderung der Allgemeinen Tarife
Die Allgemeinen Tarife können durch öffentliche Bekanntgabe geändert werden. Sie werden erst nach der Bekanntgabe wirksam. Änderungen der Steuersätze werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wirksam.









