Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung
Hier erhalten sie Informationen zur
- Grund- und Ersatzversorgung von Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung
- Stromversorgung von Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung aus anderen Spannungsebenen als der Niederspannung
Allgemeines zur Grund- und Ersatzversorgung
Am 13. Juli 2005 ist im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Gesetzeszweck ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Das EnWG regelt nun sowohl die „Grundversorgungspflicht“ als auch die „Ersatzversorgung“ mit Energie.
Grundversorger ist danach jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die im Rahmen der Ersatzversorgung zur Verfügung gestellte Energie gilt als vom Grundversorger geliefert. Die SWU Energie GmbH ist als Grundversorger auch für die Ersatzversorgung zuständig.
Grundversorgung für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung bei Versorgung aus dem Niederspannungsnetz (bis 10.000 kWh/Jahr)
Eine Grundversorgung liegt dann vor, wenn Sie gemäß § 3 Nr. 22 EnWG ein Haushaltskunde sind und Strom in Niederspannung beziehen, ohne einen Stromliefervertrag abgeschlossen zu haben.
Haushaltskunde in diesem Sinne sind Sie nur dann, wenn die Energie überwiegend im Haushalt oder bei einem Eigenverbrauch von bis zu 10.000 kWh/Jahr für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke benötigt wird.
Somit gelten für Gewerbe- und Geschäftskunden mit ¼-h-Leistungsmessung ohne Stromlieferungsvertrag mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr in Niederspannung immer die Preise und Bedingungen der Grundversorgung sowie die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV.
Ersatzversorgung für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung bei Versorgung aus dem Niederspannungsnetz (über 10.000 kWh/Jahr)
Eine Ersatzversorgung liegt vor, wenn Sie als Letztverbraucher aus dem Niederspannungsnetz Strom beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt Strombezug ohne Liefervertrag.
In die Ersatzversorgung fallen somit Gewerbe- und Geschäftskunden mit ¼-h-Leistungsmessung, die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind, deren Jahresverbrauch in Niederspannung mehr als 10.000 kWh pro Jahr beträgt.
Solange Sie keinen neuen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert.
Nach Ablauf der drei Monate kann der Ersatzversorger die Sperrung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber beantragen.
Bei weiterer Entnahme durch den Kunden erfolgt die Belieferung auf der Grundlage eines Stromliefervertrages mit der SWU Energie GmbH.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Lieferung elektrischer Energie an Kunden der Ersatzversorgung mit ¼-h-Leistungsmessung aus dem Niederspannungsnetz sowie an Kunden mit
Die Preise für die Versorgung von Gewerbe- und Geschäftskunden mit ¼-h-Leistungsmessung mit Strom im Rahmen der Ersatzversorgung sind untenstehend aufgeführt. Die StromGVV sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen zur StromGVV kommen ebenfalls zur Anwendung.
Stromversorgung von Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung aus anderen Spannungsebenen als der Niederspannung
Entnehmen Sie Strom aus einer anderen Spannungsebene als der Niederspannung, so erfolgt die Belieferung auf der Grundlage eines Stromliefervertrages mit der SWU Energie GmbH.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Lieferung elektrischer Energie an Kunden der Ersatzversorgung mit ¼-h-Leistungsmessung aus dem Niederspannungsnetz sowie an Kunden mit








